Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hessisch Oldendorf

Hessisch Oldendorf ist eine Stadt im Landkreis Hameln-Pyrmont in Niedersachsen unweit der Weser. 1905 wurde dem Ortsnamen amtlich der Zusatz „Hessisch“ hinzugefügt, um ihn von anderen Orten des Namens „Oldendorf“ zu unterscheiden
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Hameln-Pyrmont
Einwohner
18.228 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
31840, 31833
Vorwahlen
05152, 05151, 05158
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hessisch Oldendorf
Am Markt 1
31840 Hessisch Oldendorf

2. Einwohnermeldeamt Hessisch Oldendorf
Am Markt 1
31840 Hessisch Oldendorf

3. Ordnungsamt Hessisch Oldendorf
Am Markt 1
31840 Hessisch Oldendorf
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 4 „In der Riege“ in Hessisch Oldendorf, Ortsteil Zersen, wurde in seiner 3. Änderung überarbeitet. Das Plangebiet, etwa 9.000 m2 groß, soll für die Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern genutzt werden. Die Überarbeitung zielt auf eine Reduzierung von Verkehrsflächen und eine bessere Aufteilung der Grundstücke, um weniger Versiegelung und kostengünstigeres Bauland zu erreichen. Es sind etwa 9 Bauplätze geplant, und die Bebauung soll den Charakter einer dörflichen Siedlungsstruktur aufnehmen. Eine private Planstraße soll das Gebiet erschließen, und Durchgrünung des Gebiets ist durch örtliche Bauvorschriften vorgesehen. Die Maßnahmen sollen die Stadt als attraktiven Wohnstandort stärken, Abwanderungsprozesse entgegenwirken und die Eigentumsbildung fördern. Klimaschutz und Klimaneutralität werden durch geeignete Festsetzungen und Maßnahmen berücksichtigt.

FAQ

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

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Vor 1960 wurden die meisten Bebauungspläne für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) erstellt, bevor 1961 das Bundesbaugesetz verabschiedet wurde. Sie gelten weiterhin fort, solange sie nicht geltendem Recht widersprechen, also ihr Inhalt noch Gegenstand eines Bebauungsplans sein könnte. Diese Bebauungspläne werden übergeleitete Bebauungspläne genannt. 

Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.