1905 wurde dem Ortsnamen amtlich der Zusatz „Hessisch“ hinzugefügt, um ihn von anderen Orten des Namens „Oldendorf“ zu unterscheiden. Postalisch und behördlich war der Zusatz bereits länger üblich
Bundesland
Landkreis
Hameln-Pyrmont
Einwohner
18.228 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
31840, 31833
Vorwahlen
05152, 05151, 05158
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hessisch Oldendorf
Am Markt 1
31840 Hessisch Oldendorf
2. Einwohnermeldeamt Hessisch Oldendorf
Am Markt 1
31840 Hessisch Oldendorf
3. Ordnungsamt Hessisch Oldendorf
Am Markt 1
31840 Hessisch Oldendorf
Gemeinde Hessisch Oldendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 4 „In der Riege“ in Hessisch Oldendorf, Ortsteil Zersen, wurde in seiner 3. Änderung überarbeitet. Das Plangebiet, etwa 9.000 m2 groß, soll für die Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern genutzt werden. Die Überarbeitung zielt auf eine Reduzierung von Verkehrsflächen und eine bessere Aufteilung der Grundstücke, um weniger Versiegelung und kostengünstigeres Bauland zu erreichen. Es sind etwa 9 Bauplätze geplant, und die Bebauung soll den Charakter einer dörflichen Siedlungsstruktur aufnehmen. Eine private Planstraße soll das Gebiet erschließen, und Durchgrünung des Gebiets ist durch örtliche Bauvorschriften vorgesehen. Die Maßnahmen sollen die Stadt als attraktiven Wohnstandort stärken, Abwanderungsprozesse entgegenwirken und die Eigentumsbildung fördern. Klimaschutz und Klimaneutralität werden durch geeignete Festsetzungen und Maßnahmen berücksichtigt.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.